Informationen zum Urheberrecht

Das darf man in der Schule einsetzen:

Alle selbsterstellten Medien, (Arbeitstransparente, Diareihen, Filme, Programme usw.), wenn sie keine Fremdanteile enthalten.
Alle von Verlagen käuflich erworbenen Medien, wenn sie mit dem Recht zur nichtgewerblichen öffentlichen Vorführung erworben wurden. Günstige Videokassetten aus dem Handel sind meistens nur für die persönliche Nutzung freigegeben.
Alle FWU-Medien, die von Bildstellen gekauft worden sind und über den Verleih den Schulen zugänglich gemacht werden oder von den Schulen direkt beim FWU erworben wurden.
Medien kommerzieller Anbieter oder von Landesbildstellen, die für den Verleih durch Medienzentren mit den entsprechenden Verleihrechten (Recht zur nichtgewerblichen öffentlichen Vorführung) ausgestattet sind oder direkt von Schulen erworben werden können.
Schulfunk- und Schulfernsehsendungen, dürfen von allen Schulen und Bildstellen mitgeschnitten werden. Ihr Einsatz ist zeitlich befristet, die Aufzeichnungen müssen am Ende des auf die Ausstrahlung folgenden Schuljahres wieder gelöscht werden.

Fernsehsendungen zu aktuellen tagespolitischen Fragen, dürfen aufgezeichnet und im Unterricht eingesetzt werden. Die Begriffe "aktuell" und "tagespolitisch" werden jedoch sehr eng ausgelegt.
Alle anderen Medien dürfen nicht im Unterricht eingesetzt werden. Verstöße können zivil-, straf- und dienstrechtlich verfolgt werden. Dies kann insbesondere auch bei Computer-Software sehr teuer werden!
Das Urheberrecht unterliegt in seiner Interpretation einem ständigen Wandel. Leider gibt es gerade für den Begriff der "Öffentlichkeit" (Schulklasse ja oder nein?) unterschiedliche Positionen, die nicht eindeutig geklärt sind. Sicher ist auf jeden Fall, dass jede Veranstaltung außerhalb des Unterrichtes öffentlich ist. Daher können oft nur Juristen sichere Aussagen in Details machen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Medienzentrums helfen aber bei der Klärung von Einzelfragen gerne weiter.                               siehe auch: www.gema.de